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Informationen zum Breitbandausbau erhalten Sie bei
Herrn Staab
E-Mail:
juergen.staab@vg-heigenbruecken.de
Telefon:
06020/9710-18
Fax:
06020/9710-50
Stellungnahme der Gemeinde Heinrichsthal bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BrR)
Bekanntmachung der Gemeinde Heinrichsthal bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR).
Die Gemeinde Heinrichstahl beabsichtigt, mit der Telekom Deutschland einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb der Ausbaumaßnahme im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des
Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) zu schließen (vgl. Nr. 5.6 BbR).
Am Auswahlverfahren haben sich nur ein oder zwei Bieter beteiligt. Ihre Angebote sind form- und fristgerecht eingegangen.
Das Bayerische Breitbandzentrum wurde daher gemäß Nr. 5.6 Abs. 2 BbR beteiligt; das Ergebnis der Plausibilisierung liegt vor.
Heinrichsthal, 13.02.2018
1. Bgm. Guido Schramm
Es besteht eine interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Heigenbrücken.
Auswahlverfahren – einstufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR)
Die Gemeinde Heinrichsthal führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtlinie – BbR – (herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, so dass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.
Darstellung des Ausbaugebiets
Ergebnis des Markterkundungsverfahrens der Gemeinde Heinrichsthal im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)
Die Gemeinde Heinrichsthal hat die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload anhand öffentlich zugänglicher Quellen erfasst und ein vorläufiges Ausbaugebiet festgelegt, in denen Bedarf für den Ausbau eines Netzes der nächsten Generation (NGA-Netze) besteht.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Heinrichsthal gemäß Nr. 4.3 BbR zu ermitteln, ob private Investoren einen eigenwirtschaftlichen flächendeckenden Ausbau eines NGA-Netzes im vorläufigen Ausbaugebiet vorsehen. Erst wenn dies nicht der Fall ist, kann die Gemeinde ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines dann geförderten Anbieters durchführen.
Informationen zum Breitbandausbau erhalten Sie bei Herrn Staab, Tel. 06020/9710-18, E-Mail: juergen.staab@vg-heigenbruecken.de
Neue Technik beschleunigt Tempo
im Internet auf bis zu 50 Mbit/s.
Geschwindigkeit prüfen über www.telekom.de/schneller.
Rund 250 Haushalte profitieren vom VDSL
Ausbau.
Gute Nachricht für alle, die schnell im Internet surfen wollen: Die Telekom hat jetzt in Heinrichsthal das Tempo in ihren Leitungen auf bis zu 50 Megabit pro Sekunde (MBit/s) erhöht. Das neue Netz ist so leistungsstark, dass Telefonieren, Surfen im Internet und Fernsehen gleichzeitig funktionieren.
Wie VDSL funktioniert
VDSL (Very High Speed Digital Subscriber Line) ist eine Breitbandtechnologie. Sie nutzt für die Übertragung von Daten eine Kombination aus Kupfer- und Glasfaserleitungen. VDSL unterscheidet sich von DSL (Digital Subscriber Line) durch deutlich höhere Übertragungsgeschwindigkeiten. Mit VDSL wird derzeit eine Übertragungsrate von bis zu 50 Megabit pro Sekunde (MBit/s) beim Herunterladen erreicht. Ein DSL-Anschluss schafft bis zu 16 MBit/s.
Je näher die Glasfaserleitung an die Teilnehmeranschlüsse heranreicht, desto höher ist das Tempo. Die Glasfaser transportiert das Datensignal bis zum Multifunktionsgehäuse (MFG), dem großen grauen Kasten am Straßenrand, einer Art Mini-Vermittlungsstelle. Von hier aus wird das Signal über das Kupferkabel zum Anschluss des Kunden übertragen.
Dafür wird Bandbreite benötigt
Für das
einfache Surfen, das Lesen von E-Mails und selbst für das Herunterladen von einzelnen Musiktiteln reichen DSL-Geschwindigkeiten. Mit dem Hochgeschwindigkeitsnetz VDSL ist mehr möglich:
Telefonieren, Surfen im Internet und Fernsehen - auch in HD-Qualität (High Definition) - ist über diesen Anschluss gleichzeitig möglich. Die hohe Datenrate von VDSL verkürzt die Ladezeiten von
Webseiten und Dokumenten erheblich und Streaming-Angebote von Musikanbietern und Videoportalen laufen ruckelfrei.
für das Erschließungsgebiet der Gemeinde Heinrichsthal
Stellungnahme der Gemeinde Heinrichsthal bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von
Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BrR)
Die Gemeinde Heinrichsthal hat am 24.07.2014 den Zuwendungsbescheid durch Finanzminister Dr. Söder überreicht bekommen.
Gemeinde Heinrichsthal, 04.09.2014
1. Bgm. Guido Schramm
Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentscheidung für einen Netzbetreiber für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in dem von der Gemeinde Heinrichsthal definierten Erschließungsgebiets im Rahmen der Richtlinien zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR).
Der Gemeinde Heinrichsthal lag innerhalb der Angebotsfrist ein Angebot von einem zum Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Unternehmen vor.
Es ist beabsichtigt, mit der Telekom Deutschland GmbH einen Kooperationsvertrag abzuschließen.
Dies gilt vorbehaltlich der Zustimmung der Bundesnetzagentur zum Kooperationsvertrag und der formellen Zustimmung der Bewilligungsbehörde (Regierung von Unterfranken).
Gemeinde Heinrichsthal, 06.05.2014
1. Bgm. Guido Schramm
Der Gemeinde Heinrichsthal führt zur Auswahl eines Netzbetreibers der mit einem öffentlichen Zuschuß den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 4.3 der Breitbandrichtlinie durch.
Die Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht. Teilnahmeanträge sind bis zum 30.12.2013 einzureichen.
Gemeinde Heinrichsthal, 04.12.2013
1. Bgm. Guido Schramm
Der Gemeinde Heinrichsthal kommen nach der Prüfung gemäß Nr. 4.1.2 BbR zum Ergebnis, dass ein Aus- bzw. Aufbau von NGA-Netzen im Erschließungsgebiet nicht mit weniger wettbewerbsverzerrenden Mittel möglich erscheint:
Weder besitzt die Gemeinde ein eigenes Gemeindewerk, noch existiert in der Nähe ein geeigneter Energieversorger, der eine TK-Versorgung betreibt.
Die Bundesnetzagentur hat auf Anfrage vom 24.10.2013 folgende Stellungnahme am 20.11.2013 abgegeben:
Es wird festgestellt, dass kein Betreiber eines elektronischen Kommunikationsnetzes ein Angebot abgegeben hat. Die Markterkundung blieb erfolglos.
Gemeinde Heinrichsthal, 04.12.2013
1. Bgm. Guido Schramm
Die Unternehmen im Kumulationsgebiet von Heinrichsthal haben ihren Bedarf angemeldet.
Der Freistaat Bayern fördert mit dem Hochgeschwindigkeitsbreitband- Förderprogramm, den schrittweisen Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream (Geschwindigkeit aus dem Internet zum Teilnehmer) und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Geschwindigkeit vom Teilnehmer ins Internet) zu fördern. Besteht ein Ausbaubedarf, sollen grundsätzlich alle Anschlussinhaber im Erschließungsgebiet mit den oben genannten Bandbreiten versorgt werden, zumindest aber mit einer Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s im Downstream. Der Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream derjenigen Unternehmer, die diesen Bedarf glaubhaft gemacht haben, muss stets realisierbar sein.
Die Gemeinde Heinrichsthal hat ein Kumulationsgebiet festgelegt, in denen Bedarf für den Ausbau eines Netzes der nächsten Generation (NGA-Netze) bestehen könnte und die Unternehmen befragt.
Die Bedarfsermittlung hat ergeben, dass 4 Unternehmen i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream hat. 18 weitere Unternehmen benötigen eine Versorgung mit mindestens 30 Mbit/s. Die Betriebe liegen alle im vorläufigen Kumulationsgebiet. Die genaue Lage kann aus der Übersichtskarte entnommen werden.
Die Ermittlung der aktuellen Versorgung mit Breitbanddiensten hat ergeben, dass der gemeldete Bedarf im vorläufigen Kumulationsgebiet nicht gedeckt werden kann.
Das Ergebnis der Ermittlung der Versorgung mit Breitbanddiensten ist dokumentiert.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Heinrichsthal gemäß Nr. 4.1.1 Abs. 5 BbR zu ermitteln, ob private Investoren einen eigenwirtschaftlichen flächendeckenden Ausbau eines NGA-Netzes im vorläufigen Kumulationsgebiet vorsehen. Erst wenn dies nicht der Fall ist, kann die Gemeinde Heinrichsthal ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines dann geförderten Anbieters durchführen.
Die Gemeinde Heinrichsthal bittet daher Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze mitzuteilen, ob sie:
ohne finanzielle Beteiligung Dritter, in den kommenden drei Jahren zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im vorläufigen Kumulationsgebiet anbieten werden
bzw.
zumindest Breitbanddienste mit Übertragungsraten von mindestens 25 Mbit/s im Downstream und von mindestens 2 Mbit/s im Upstream in den kommenden drei Jahren im vorläufigen Kumulationsgebiet
anbieten werden.
Sofern ein Netzausbau geplant ist, bitten wir um Zusendung eines verbindlich unterschriebenen detaillierten Projekt- und Zeitplan, der die geplanten Investitionen glaubhaft und nachvollziehbar macht, bis spätestens 25.11.2013 (4 Wochen).
Im Projekt- und Zeitplan sind insbesondere Meilensteine in Zeitabständen von nicht länger als 6 Monaten so zu definieren, damit auf Nachfrage die Gemeinde dies kontrollieren kann. Kommt der private Investor diesen selbst gesetzten verbindlichen Meilensteinen nicht nach, kann die Gemeinde mit der Auswahl eines Netzbetreibers gemäß Nr. 4.3 BbR fortfahren.
Informationen zum Breitbandausbau erhalten Sie bei
Herrn Staab
Telefon (0 60 20) 97 10-18
juergen.staab@vg-heigenbruecken.de
Die Unternehmen im Kumulationsgebiet der Gemeinde Heinrichsthal sind aufgefordert ihren Bedarf zu melden. Der Freistaat Bayern fördert mit dem Hochgeschwindigkeitsbreitband- Förderprogramm, den schrittweisen Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream (Geschwindigkeit aus dem Internet zum Teilnehmer) und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Geschwindigkeit vom Teilnehmer ins Internet) zu fördern. Die Gemeinde Heinrichsthal hat ein Kumulationsgebiet festgelegt, in denen Bedarf für den Ausbau eines Netzes der nächsten Generation (NGA-Netze) bestehen könnte.
Bei diesem Kumulationsgebiet handelt es sich um mit das Gemeindegebiet von Heinrichsthal.
Besteht ein Ausbaubedarf, sollen grundsätzlich alle Anschlussinhaber im Erschließungsgebiet mit den oben genannten Bandbreiten versorgt werden, zumindest aber mit einer Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s im Downstream. Der Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream derjenigen Unternehmer, die diesen Bedarf glaubhaft gemacht haben, muss stets realisierbar sein.
Zu Beginn steht die Feststellung des Bedarfes nach einem Hochgeschwindigkeitsinternet im dargestellten Kumulationsgebiet. Unternehmen, die im Kumulationsgebiet ihren Firmensitz haben, sind nun aufgefordert, ihren Bedarf an Hochgeschwindigkeitsinternet bis zum 07. Oktober 2013 zu melden. Hierfür ist ein Formular zum Download vorbereitet. Weiterhin wird der Fragebogen verteilt. Informationen zum Breitbandausbau erhalten Sie bei
Herrn Staab
Telefon (0 60 20) 97 10-18
juergen.staab@vg-heigenbruecken.de
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Heinrichsthal, 02.09.2013