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Grundsteuerreform zum 01.01.2025 - Grundsteuermessbetrag

 

 Die Grundsteuer wird aktuell reformiert. Bis 2024 berechnete sich die Grundsteuer noch nach den Einheitswerten. Ab 2025 berechnet sie sich dann nach den neuen Berechnungsgrundlagen, den sog. Äquivalenzbeträgen. Für Grundstücke wird in Bayern ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt.

 

Die neuen Berechnungsgrundlagen wurden von den Finanzämtern ermittelt. Hierzu waren alle Grundstückseigentümer verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Aus diesen Erklärungen heraus wurden vom Finanzamt Messbescheide erlassen. Diese werden zukünftig mit dem Hebesatz der Gemeinden multipliziert und dann mittels Grundsteuerbescheide festgesetzt.

 

Der Gemeinderat Heinrichsthal hat in seiner Sitzung am 10.10.2024 beschlossen, die Hebesätze ab dem 01.01.2025 unverändert zu belassen. Somit betragen die Hebesätze:

-       Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) 350 v. H.

-       Grundsteuer B (für bebaute und unbebaute Grundstücke) 330 v. H.

 

Die Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze tritt zum 01.01.2025 in Kraft, deshalb wird die Verwaltungsgemeinschaft Heigenbrücken die Bescheide am 03.01.2025 per Post versenden. Diesem Grundsteuerbescheid können Sie entnehmen, wie viel Grundsteuer künftig gezahlt werden muss.

 

Bitte beachten Sie, dass die Gemeinden verpflichtet sind, die Grundsteuer für das Jahr 2025 auf Grundlage der neuen Grundsteuermessbescheide festzusetzen. Eine Änderung des Messbetrages durch die Gemeinden ist rechtlich unzulässig. Sollten Sie Unrichtigkeiten am Messbescheid feststellen, möchten wir Sie bitten, sich direkt mit dem Finanzamt Aschaffenburg in Verbindung zu setzen.

 

Dazu wurde uns vom Finanzamt ein Formular zur Verfügung gestellt, welches Sie über die Homepage der Gemeinde Heinrichsthal herunterladen können:

 

Änderung des Grundsteuermessbescheides
Grundsteuer_Formblatt Aenderungsantrag
Adobe Acrobat Dokument 127.5 KB

 

 

Für Rückfragen zu den Grundsteuerbescheiden der Gemeinden stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen in der Verwaltung gerne zur Verfügung.