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Bekanntmachung

 

 Freigabe des Oberholzes vom 25.03. bis einschließlich 12.04.2025

 

Nach Absprache zwischen dem federführenden Forstbetrieb Rothenbuch und dem Verband der Spessartforstberechtigten e. V. wurde für die Ausübung der Spessartoberholzrechte vorgenannter Zeitraum festgelegt.

Am Dienstag, den 25.03.2025, sowie an den darauffolgenden Freitagen, Samstagen und Dienstagen bis einschließlich Samstag, den 12.04.2025, sind die fertiggestellten Hiebe der beteiligten Forstbetriebe zur Oberholznutzung freigegeben. Ein Hieb ist fertiggestellt, wenn das Holz einschließlich des Selbstwerberholzes aufgearbeitet ist und samt dem Nutzholz in langer Form an Waldstraßen gerückt ist. Die noch im Gang befindlichen Hiebe bleiben für die Oberholznutzung gesperrt.

Gemäß Entschließung der Regierung von Unterfranken vom 10.08.1959 Nr. III/7 a - 2012 a 33 ist die Oberholzabfuhr mit LKW oder sonstigen Kraftfahrzeugen mit schwarzer Zulassungsnummer nur innerhalb 3 Wochen nach Freigabe der Hiebe, d. i. vom 25.03. bis 12.04.2025 an den Holztagen gestattet.

Oberholz in geöffneten Hieben steht allen Rechtlern in gleichem Maße zu, jedoch nur bis zur Deckung des Eigenbedarfs. Unberechtigte Aufarbeitung von Oberholz wird zur Anzeige gebracht.

Bei dieser Gelegenheit wird nochmals auf folgende Verbote hingewiesen:

Nutzung vor Sonnenaufgang und nach Sonnenuntergang, Entwenden von Lagerhölzern unter Eichenstammholz, Abladen von Oberholz auf forsteigenem Grund sowie auf Straßen und Wegen, Schleifen und Fahren des Oberholzes durch Kulturen und Schlägen außerhalb von Rückegassen sowie Aufarbeitung auf den Wegen.

Alle nicht befestigten Erdwege werden für die Benutzung durch Kraftfahrzeuge ausdrücklich als gesperrt erklärt.

 

Walter Schreck
1. Vorsitzender des Verbandes
der Spessartforstberechtigten e. V.

Forstbetrieb Heigenbrücken
250226_Spessart-Oberholzrechte im Frühja
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Rev. Habichsthal
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Rev. Wiesen
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Rev. Jakobsthal
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Rev. Heigenbrücken II
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Rev. Schöllkrippen
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