Webseite von HT
Die Gemeinde Heinrichsthal betreibt aktiv Familienförderung. Die Förderung nach den neu erlassenen Richtlinien zur Familienförderung soll hauptsächlich direkt den Kindern und Jugendlichen zu Gute kommen.
Förderberechtigt sind Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; außer in den entsprechenden Maßnahmen ist etwas anderes angegeben. Eine Gewährung der Vergünstigungen erfolgt nur an Personen, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Heinrichsthal haben. Die Erfüllung der Voraussetzungen werden auf Antrag von der Verwaltungsgemeinschaft Heigenbrücken im Auftrag der Gemeinde Heinrichsthal festgestellt.