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Bepflanzte Vorgärten und Grundstücke verschönern das Ortsbild und tragen zur Verbesserung der Lebensräume bei. Durch Anpflanzungen an der grenze zu Straßen und Gehwegen können jedoch leider auch Gefahrensituationen hervorgerufen werden. Ebenso verhindert Überwuchs im Einmündungs- und Kreuzungsbereich oft die Sicht auf den Verkehr und führt vielfach zu Unfällen. Bei den oft engen Straßen kann der Begegnungsverkehr erschwert werden oder Autos durch überhängende Äste zerkratzt werden.
Deshalb prüfen Sie bitte mögliche Gefahrenstellen durch Bewuchs in den Verkehrsraum von Straßen und Gehwegen auf ihren Grundstücken und schneiden Sie gegebenenfalls die Hecken, Sträucher und Bäume zurück.
Alles Wichtige zur Verkehrssicherungspflicht bei Anpflanzungen für Haus- und Grundstücksbesitzer an öffentlichen Straßen und Wegen finden Sie zusammengefasst im Informationsschreiben, das wir Ihnen im pdf-Format zum Herunterladen zur Verfügung stellen.
Information zum Freischneiden von öffentlichen Verkehrsflächen