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Wappen von Heinrichsthal

Öffentliche Auslegung                                        Vollzug der Gutachterausschussverordnung (BayGaV)

Der Gutachterausschuss des Landkreises Aschaffenburg hat die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2024 gemäß § 196 BauGB flächendeckend beschlossen. Sie wurden jeweils für die Gemeinden Heigenbrücken und Heinrichsthal mitgeteilt.

 

Die Listen und Karten liegen in der Zeit vom 24.06.2024 bis 24.07.2024 in der Verwaltungsgemeinschaft Heigenbrücken, Hauptstr. 7, 63869 Heigenbrücken während der allgemeinen Servicezeiten öffentlich aus.

 

Diese und die festgestellten Bodenrichtwerte für die Nutzungen Acker-, Grünland und Forst (mit Aufwuchs) stehen unter der Internetseite http://www.bodenrichtwerte.bayern.de oder auch unter www.geoportal.bayern.de/bayernatlas (weiter „Thema wechseln“, „Planen und Bauen“, „Bodenrichtwerte“) kostenfrei zur Einsicht zur Verfügung.

 

Wir verweisen auf das Recht, von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft über die Bodenrichtwerte zu verlangen (§ 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB).

 

Schriftliche Anfragen sind gebührenpflichtig und können auch per Mail an die Adresse Gutachterausschuss@lra-ab.bayern.de gerichtet werden.