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Wappen von Heinrichsthal

Familienförderung

Die Gemeinde Heinrichsthal betreibt aktiv Familienförderung. Die Förderung nach den neu erlassenen Richtlinien zur Familienförderung soll hauptsächlich direkt den Kindern und Jugendlichen zu Gute kommen.

Förderberechtigt sind Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; außer in den entsprechenden Maßnahmen ist etwas anderes angegeben. Eine Gewährung der Vergünstigungen erfolgt nur an Personen, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Heinrichsthal haben. Die Erfüllung der Voraussetzungen werden auf Antrag von der Verwaltungsgemeinschaft Heigenbrücken im Auftrag der Gemeinde Heinrichsthal festgestellt.

Familienförderung Richtlinien
Zuschussrichtlinien Gemeinde Heinrichsth
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Antragsformular für die Familienförderung
antrag_familienfoerderung.pdf
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