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Schöffenwahl/Jugendschöffenwahl 2023

Im ersten Halbjahr 2023 sind bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 zu wählen.

Gesucht werden Bewerber/innen, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind nur deutsche Staatsangehörige. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Polizeibeamte, Bewährungshelfer usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Wer sich zur Ausübung des Amtes eines Schöffen/einer Schöffin oder eines Jugendschöffen/einer Jugendschöffin in der Lage sieht, möge sich bitte bei der Verwaltungsgemeinschaft Heigenbrücken,
Tel. 97100, e-mail:
rathaus@vg-heigenbruecken.de melden.

Weitere Informationen finden Sie unter www.schoeffenwahl2023.de.

Udo Kunkel, Erster Bürgermeister