Webseite von HT
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Bebauungs- und Grünordnungsplan „Unterer Wiesthaler Weg – 2. Änderung“
Bekanntmachung zur Durchführung einer erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB.
Aufgrund der in der Sitzung vom 14.09.2020 beschlossenen Änderungen und Ergänzungen zum Bebauungsplanentwurf betreffend Grundstück Flur-Nr. 718 (Wohngebäude mit Staffelgeschoss und Flachdach anstelle eines Wohngebäudes mit Dachgeschoss und Satteldach) bedarf es der Durchführung einer erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um eine beschränkte Beteiligung im Sinne des § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB handelt. Stellungnahmen können daher nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden. Zulässig sind Stellungnahmen sowohl bezogen auf die Änderungen und Ergänzungen selbst, als auch auf die Auswirkungen, die von diesen Änderungen und Ergänzungen auf den weiteren Einwirkungsbereich ausgehen.
Der überarbeitete Bebauungs- und Grünordnungsplanentwurf „Unterer Wiesthaler Weg – 2. Änderung“ i. d. F. vom 14.09.2020 bestehend aus Planzeichnung, Textteil und Begründung mit Umweltbericht liegt in der Zeit vom
05.10.2020 bis einschließlich 23.10.2020
im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Heigenbrücken, Hauptstraße 7, 63869 Heigenbrücken, 1. Obergeschoss während der allgemeinen Öffnungszeiten und in der Gemeinde Heinrichsthal während der Dienststunden des Bürgermeisters zu jedermanns Einsicht erneut öffentlich aus. Wir bitten aufgrund der Corona-Situation um vorherige Terminabsprache.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet auf der Seite der Gemeinde Heinrichsthal unter der Rubrik „Aktuelles“ veröffentlicht.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Heinrichsthal, 18.09.2020
Kunkel, Bürgermeister